Sie sind hier:

Schulwechsel in ein anderes Bundesland

Informationen zum Schulwechsel zwischen den Ländern

Wenn Sie von Bremen in ein anders Bundesland umziehen, finden Sie wichtige Informationen zum Schulwechsel auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes:

Informationen zum Schulwechsel nach Bremen

Welche Schularten gibt es?

In Bremen gibt es nach der Grundschule zwei weiterführende Schulen: Oberschule und Gymnasium. Beide Schularten sind gleichwertig. Das Gymnasium ermöglicht das Abitur nach 12 Jahren, die Oberschule nach 13 Jahren, einige Oberschulen zusätzlich auch nach 12 Jahren.

Grundinformationen zu den Schularten







PrimarstufeSekundarstufe ISekundarstufe ISekundarstufe II
allgemeinbildend
Sekundarstufe II
berufsbildend
GrundschuleOberschuleGymnasiumGymnasiale Oberstufen
an Oberschulen
und Gymnasien
Berufsbildende Schulen
Lehrpläne
Lehrpläne
Lehrpläne
Lehrpläne
Lehrpläne
--Abschlüsse: (Einfache/Erweiterte) Berufsbildungsreife, Mittlerer SchulabschlussAbschlüsse: (Einfache/Erweiterte) Berufsbildungsreife, Mittlerer SchulabschlussAbschlüsse: Fachhochschulreife, Abiturverschiedene Abschlüsse - je nach Schulform
Broschüre (pdf, 6.4 MB)Broschüre (pdf, 5 MB)Broschüre (pdf, 5 MB)Broschüre (pdf, 6.1 MB)Broschüre (pdf, 6.1 MB)

Wer ist mein Ansprechpartner?

Zuständiges Ministerium:
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Grundschulen:

Frau Nikola Schroth

21-1

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Oberschulen:

Herr Dr. Veit Sorge

21-3

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Gymnasien:

Frau Dr. Barbara Leidinger

21-4

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Berufsbildende Schulen:

Herr Till Bellmann-Nitz

22-4

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Behörde / Schulträger:
Die Schulaufsicht übt die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über die Schulen in Bremen aus. Für Schulen in Bremerhaven ist der Magistrat Bremerhaven zuständig.

Schulwegweiser:
Detaillierte Informationen über die einzelnen Schulen finden Sie in unserem Schulwegweiser

Was wird benötigt?

Folgende Unterlagen bzw. Angaben sollten bei persönlichen Vorsprachen
dem jeweiligen Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden:

Angaben über die Schullaufbahn

  • besuchte Schulen
  • Überspringen / Wiederholen einer Jahrgangsstufe
  • Besuch eines Vorkurses (zum Erwerb der deutschen Sprache nach Zuzug aus dem Ausland)

Zeugnisse

  • das letzte Zeugnis
  • frühere Zeugnisse, soweit Berechtigungen und Abschlüsse daraus hervorgehen
  • frühere Zeugnisse, soweit zur Anrechnung von Leistungen notwendig (in der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe)

soweit aus den Zeugnissen nicht ersichtlich, Angaben zu

  • Fremdsprachen (Beginn des Fachunterrichts, Fremdsprachenfolge und ggf. -wechsel, ggf. Latinum etc.)
  • im Übergang von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I
  • Empfehlung der Grundschule für eine weiterführende Schulart

Sonstiges

  • diagnostizierte Förderbedarfe
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Beeinträchtigung, die besonderer Maßnahmen bedarf (z.B. körperliche Beeinträchtigungen)
  • ggf. besondere Fähigkeiten, Interessen und Neigungen (z.B. Leistungssport, künstlerische Aktivität etc.)

Wann beginnen die Schuljahre?

Das neue Schuljahr beginnt immer jeweils nach den Sommerferien.
Die Ferientermine für Bremen finden Sie hier.