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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Warum wird der Sprachunterricht in den Vorkursen auf ein Jahr begrenzt?

Die Begrenzung auf ein Jahr ist in allen Ländern üblich. In der Sek I und Sek II soll innerhalb eines Jahres sprachlich ein B1 Niveau erreicht werden. Die Aneignung einer Bildungssprache ist aber ein Prozess über Jahre. Auch nach dem Besuch des Vorkurses haben Schülerinnen und Schüler einen Sprachförderbedarf. Für die Begrenzung gibt es außerdem fachliche Gründe. Eine neue Sprache lernt man ab einem bestimmten Niveau in einer natürlichen Sprachumgebung. Die Grundsätze und Empfehlungen für eine durchgängige Sprachbildung sind im Sprachförderkonzept von 2012 beschrieben. Die Schulen haben schuleigene Sprachförderkonzepte, jede Schule hat eine Sprachberaterin/einen Sprachberater.

Gibt es für Flüchtlingskinder weiter Sprachunterricht, wenn sie in die Regelklassen der Schule kommen?

Ja. Die Sprachbildung erfolgt während des normalen Unterrichts über das Konzept der durchgängigen Sprachförderung. Darüber hinaus haben alle Schulen Förderressourcen, um geeignete sprachliche Unterstützungsangebote zu realisieren.

Gibt es ein Konzept der Schulen, wie die Integration von Flüchtlingskindern in die normalen Klassen erfolgt?

Die Grundschulen und die Oberschulen mit einem Vorkurs an der Schule lassen die Kinder von Flüchtlingen wie andere zugewanderte Schülerinnen und Schüler während des Besuchs des Vorkurses bereits an Regelangeboten teilnehmen. Die Vorkurslehrkräfte entwickeln in Abstimmung mit ZUP-Leitung, Sprachberaterin/Sprachberater, Klassenlehrkräften und der Schülerin/dem Schüler individuell gestaltete Pläne für die Teilnahme an Regelangeboten. Es gibt Kinder von Flüchtlingen, die sich schon sehr schnell den überwiegenden Besuch von Regelangeboten zutrauen oder Kinder von Flüchtlingen, die zunächst am Unterricht ausgewählten Fächer teilnehmen. Es gibt aber auch Kinder von Flüchtlingen, die zunächst einen geschützten und vertrauten Rahmen des Vorkurses über einen längeren Zeitraum weiter für die eigene Stabilität und zum Erlernen der deutschen Sprache brauchen.

Für den Besuch von Regelangeboten bieten sich Fächer wie Sport, Kunst, Musik, sowie Sprachangebote an. Auch bei noch nicht sehr stabilen Deutschkenntnissen können Kinder von Flüchtlingen über die Vorerfahrungen aus Unterrichtsinhalten der Herkunftsländer durchaus erfolgreich am Unterricht teilnehmen und eine je nach den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen wenige bis überwiegende Unterrichtsinhalte verstehen.

Nach welchen Kriterien werden Flüchtlingskinder einer bestimmten Schule zugewiesen?

Zugewanderte Schülerinnen und Schüler werden in Abhängigkeit von ihrem Alter und auf der Grundlage amtlicher Dokumente über ihre Vorbildung im Herkunftsland einer Vorbereitungsmaßnahme an einer allgemein bildenden Schule zugewiesen. Die Aufnahme erfolgt jederzeit – unabhängig von den Organisationsterminen. Bei der Zuweisung wird, insbesondere bei jüngeren Kindern, die Länge des Schulwegs berücksichtigt. Schülerinnen und Schüler, die älter als 16 Jahre alt sind, werden von den berufsbildenden Schulen in eine Maßnahme der Berufsvorbereitung aufgenommen oder besuchen einen Vorkurs der gymnasialen Oberstufe.

Bekommen die Regelklassen, die Flüchtlingskinder aufnehmen, eine personelle Unterstützung?

Eine Unterstützung erfolgt über die der Schulen zur Verfügung stehenden Personalressourcen nach festgelegten Parametern. Eine gesonderte Zuweisung für Kinder von Flüchtlingen gibt es nicht.

Wie gehen die Schulen mit traumatisierten Kindern um? Gibt es professionelle Hilfe?

Über das Landesinstitut für Schulen wurden und werden geeignete Fortbildungsangebote vorgehalten. Die ZUP-Leitung der Schule organisiert bei Bedarf geeignete Unterstützungssysteme für traumatisierte Kinder in Zusammenarbeit mit den ReBuZ.

Bekommt angesichts der Herausforderungen der Aufnahme von Flüchtlingskindern in die Schulen nun jede Schule einen Schulsozialarbeiter?

Das ist eine sinnvolle Idee. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat die Mehrbedarfe in Zusammenhang mit der Integration von Kindern von Flüchtlingen artikuliert.

Werden auch Kinder von Flüchtlingen, die wahrscheinlich kein Bleiberecht bekommen, einer Regelklasse zugewiesen?

Ja. Bei der Integration von Kindern von Flüchtlingen spielt der Aufenthaltsstatus eines Kindes keinerlei Rolle.

Wie will die Bildungsbehörde die Beschulung von Kindern organisieren, wenn die Regelklassen alle schon voll sind?

Die Richtfrequenzen werden bisher nur an wenigen Schulen in wenigen Jahrgangsstufen leicht überschritten. Über eine regionale Verteilung der Schülerinnen und Schüler kann eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Schulen erreicht werden. Die Kapazitäten der ersten und fünften Jahrgangsstufen sollen in Erwartung weiter Zugänge im Laufe der nächsten Schuljahre möglichst nicht so eng geplant werden, sofern dies die Haushaltslage erlaubt.

Wird sich die Schul- und Unterrichtssituation für unsere Schüler durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern räumlich, personell verschlechtern?

Die Integration von Kindern von Flüchtlingen stellt für die Stadt und somit auch für die Schulen eine Herausforderung dar. Die bestehenden Rahmenbedingungen der Schulen sollen erhalten bleiben, dennoch sind zusätzliche Herausforderungen nicht zu vermeiden.

Besteht die Gefahr von ansteckenden Krankheiten? Müssen alle Flüchtlinge eine Gesundheitsuntersuchung machen?

Nein. Alle Schülerinnen und Schüler, die in Vorkursen aufgenommen werden, durchlaufen eine schulärztliche Untersuchung vor der Aufnahme in den Vorkurs. Das Gesundheitsamt untersucht bei allen Neuzugängen an Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach ansteckenden Krankheiten. Grund zur Besorgnis gibt es nicht.