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Elternbeitragsstelle

Die Elternbeitragsstelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung ist zuständig für

  • die Berechnung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege und
  • die Bezuschussung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung in richtlinienfinanzierten Einrichtungen (z.B. Elternvereine, privatgewerbliche Träger)

Kontakt

Telefon 0421 361-10304

E-Mail
Kinder in Elternvereinen: mailto:elternbeitraege@kinder.bremen.de
Kinder bei Tagespflegepersonen: mailto:tagespflege@kinder.bremen.de

Postanschrift
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Elternbeitragsstelle
Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Besuchsanschrift
An der Weide 50A (Postamt 5 | 3. Etage)
28195 Bremen

Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Erstantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag
  • Jährliche Bescheinigung des Elternvereins/Trägers
  • Personalausweis des antragstellenden Elternteils (Kopie)
  • Aufenthaltserlaubnis der Sorgeberechtigten und des zu betreuenden Kindes
  • Nachweis über die Betreuung von Geschwisterkindern (Kopie)
  • Bremen-Pass des Kindes (Bildung und Teilhabe, bei Bezügen vom Jobcenter)

sowie Einkommensnachweise aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Kindergartenjahres:

  • Steuerbescheid des vorletzten Jahres, alternativ jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft
  • Bescheide über öffentliche Leistungen (u. a. BAföG, Renten, Leistungen nach dem SBG III und SGB II sowie Arbeitsförderungsgesetz, sonstige Leistungen nach dem Sozialgesetz wie Krankengeld, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und nach dem SGB XII.
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschuss

Betreuungskosten werden frühestens ab dem Monat des schriftlichen Eingangs des Antrags gewährt.

Antragsformulare