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Abschlüsse & Prüfungen

Abitur

Die Allgemeine Hochschulreife (AHR, auch Abitur genannt) wird bei erfolgreichem Durchlaufen der Gymnasialen Oberstufe an einer Oberschule oder einem Gymnasium erreicht. Daneben kann das Abitur auch an berufsbildenden Schulen, z. B. Beruflichen Gymnasien, im Rahmen von Doppelqualifizierenden Bildungsgängen oder auf dem zweiten Bildungsweg an der Erwachsenenschule erlangt werden.

Dieser Abschluss berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, Hochschule oder Universität. Inzwischen erwarten einige Betriebe es auch für eine Reihe von Ausbildungsberufen.

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Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife (FHR) umfasst einen schulischen und einen berufsbezogenen Teil. Sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule. Schülerinnen und Schüler, die in der Gymnasialen Oberstufe die AHR nicht erreichen, können unter bestimmten Bedingungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen. Darüber hinaus kann die Fachhochschulreife z. B. an Fachoberschulen, der Einjährigen sowie Zweijährigen Höheren Handelsschule, oder in einigen Doppelqualifizierenden Bildungsgängen erworben werden.

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule und unter bestimmten Voraussetzungen an Universitäten. In Verbindung mit einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung oder einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit ermöglicht sie außerdem den Besuch einer Berufsoberschule. Hier kann nach einem Jahr die Allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Materialien:

Handreichungen zur Schriftlichen Prüfung für berufliche Bildungsgänge mit dem Abschluss der Fachhochschulreife:

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Der Mittlere Schulabschluss (MSA, Realschulabschluss in anderen Ländern) wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 an den Oberschulen durch Prüfung erworben. An Gymnasien kann die Prüfung zum MSA frühestens am Ende des ersten Jahres der Gymnasialen Oberstufe abgelegt werden.
Der Mittlere Schulabschluss kann außerdem in verschiedenen Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen erworben werden, etwa in Berufsfachschulen wie der Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule oder den Berufsfachschulen für Pflegeassistenz bzw. für Hauswirtschaft und Familienpflege.

Der Mittlere Schulabschluss berechtigt zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen oder bei entsprechenden Leistungen zu Bildungsgängen, die zur Fachhochschulreife führen. Ab einem bestimmten Leistungsniveau ermöglicht er den Zugang zu Bildungsgängen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen.

Materialien:

Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR)

Die Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss in anderen Bundesländern) kann an Oberschulen am Ende des Jahrganges 10 durch Prüfung erworben werden. Am Gymnasium besteht die Möglichkeit, diesen Abschluss nach Wiederholung der 9. Klasse durch eine Prüfung zu erwerben, an Werkschulen am Ende des Jahrgangs 11. Der Abschluss berechtigt zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen.
Genauso wie der Mittlere Schulabschluss kann auch die Erweiterte Berufsbildungsreife in verschiedenen Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen erworben werden.

Die Einfache Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss in anderen Bundesländern) kann in Bremen nach 9 oder 10 Schulbesuchsjahren an der Oberschule erworben werden. Für die Zuerkennung dieses Abschlusses müssen entsprechende Leistungen am Ende der Jahrgangsstufe 9, zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 oder am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreicht werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Einfache Berufsbildungsreife durch Ablegen einer entsprechenden Prüfung in Jahrgangsstufe 10 zu erwerben.
Dieser Abschluss ist auch Zugangsvoraussetzung für einige bestimmte Bildungsgänge an Berufsfachschulen.

Auch die berufsbildenden Schulen bieten Möglichkeiten, die Einfache Berufsbildungsreife zu erwerben, etwa in Ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, mit Abschluss einer betrieblichen Ausbildung die Einfache bzw. Erweiterte Berufsbildungsreife oder den Mittleren Schulabschluss zuerkannt zu bekommen.

Materialien:

Nichtschülerprüfungen (NSP)

Nichtschülerinnen und Nichtschüler sowie Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen im Lande Bremen können durch Ablegen einer externen Prüfung die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), den Mittleren Schulabschluss oder die Erweiterte Berufsbildungsreife erwerben. Für die einzelnen Prüfungen liegen jeweils Prüfungsordnungen vor.

Zuständige Stelle für die Durchführung der Nichtschülerprüfungen ist in der Stadtgemeinde Bremen die Erwachsenenschule Bremen, in Bremerhaven der Magistrat. Diese Stellen geben auch Auskunft über die Anmeldetermine und nehmen die Anmeldungen zur Prüfung entgegen.